Die HEINLOTH - the logistic experts
Ab dem 1. Januar 2021 gehört Großbritannien nicht mehr der EU-Zollunion an.
Dies wird auch dann der Fall sein, wenn mit Großbritannien ein Freihandelsabkommen geschlossen werden kann.
Ab diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehenen Zollförmlichkeiten, mit Ländern außerhalb der Union, für alle Waren, die aus GBR in das Zollgebiet der Union oder aus dem Zollgebiet der Union nach GBR verbracht werden.
Aus diesem Grund, möchten wir, die Heinloth – the logistics experts - Ihnen eine kurze Übersicht wichtiger Punkte und Maßnahmen geben, um das Risiko des Erliegens Ihrer Supply-Chain abzufedern.
Um Ihre Wünsche und Anforderungen richtig und adäquat kategorisieren sowie betreuen zu können, bitten wir Sie um die Durchsicht der nachfolgenden Checkliste, sofern Sie regelmäßig Geschäfte mit in Großbritannien ansässigen Handelspartnern betreiben.
Stand 16.11.2020 - Download als PDF
Stand 26.11.2020 - Download als PDF